Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Band 1 enthält 50 Urteile aus den Jahren 1960 bis 1982
Deutschsprachige Sammlung • EGMR-E 1
Herausgegeben von Erika Engel und Norbert Paul Engel
Das Buch · XVI, 752 Seiten, hardcover · ISBN 978-3-88357-140-9 · 2008 · € 68,–; SFr. 108,–
Das Buch zusammen mit der CD-ROM · ISBN 978-3-88357-141-6 · 2008 · € 76,–; SFr. 120,–
Nur die CD-ROM · ISBN 978-3-88357-142-3 · 2008 · € 44,–; SFr. 70,–
Das Konzept
Verfügbarkeit der Rechtsprechung durch wörtliche Übersetzung der maßstabsetzenden Urteile unter Verwendung einer einheitlichen Terminologie. Aus den Anfangsjahren (1961 bis 1987) werden alle Urteile in die Sammlung EGMR-E aufgenommen. Danach erfolgt eine Auswahl. Auslegungsgrundsätze, die bis heute fortwirken, sind über das Stichwortverzeichnis leicht auffindbar und werden im Text zusätzlich in den Amtssprachen wiedergegeben: siehe z.B. den Begriff der Konvention als „living instrument“ (1978, Fall Tyrer, S. 273) oder Grundsätze zum Beurteilungsspielraum (margin of appreciation / marge d’appréciation, 1971, Fall Ooms, De Wilde und Versyp, Belgische Landstreicher, S. 119).
Kostenfreier Zugang im Internet über www.EuGRZ.info Die Übersetzung der in EGMR-E Band 1 veröffentlichten Urteile wurde durch das Bundesministerium der Justiz, Berlin, gefördert. Der Verlag stellt den Inhalt dieses Buches kostenfrei im Internet zur Verfügung, um die Überzeugung zu unterstreichen, dass mit öffentlichem Geld auch öffentlicher Zugang ermöglicht werden soll.
Das Buch und die CD-ROM
Die Internet-Version stimmt 1 : 1 mit dem Buch und der CD-ROM überein.
Das Gliederungsschema
Eine ausführliche Überschrift im Inhaltsverzeichnis gewährleistet eine rasche Orientierung. Ein systematischer Vorspann im Innenteil schafft Klarheit über die Schwerpunkte der Entscheidung.
Der Vorspann umfasst jeweils:
– die technischen Daten (Beschwerde Nr., vollständiger Name des Falles, Fundstelle in der amtl. Sammlung);
– die Angabe der relevanten Konventionsartikel;
– das einschlägige innerstaatliche Recht;
– das Ergebnis der Entscheidung.
Komplexe Sachverhalte werden zusammengefasst, wörtliche Wiedergabe wird stets kenntlich gemacht. Die vor dem Gerichtshof auftretenden Verfahrensbeteiligten werden genannt. Die Besetzung der Richterbank findet sich jeweils am Schluss der Entscheidung.
Text der EMRK – engl. und franz. Text sind maßgebend Das Änderungsprotokoll Nr. 11 (Errichtung des ständigen Gerichtshofs ab 1998) führte Überschriften ein, berührte aber den Text der materiell-rechtlichen Bestimmungen der Konvention, Art. 1-18, nicht. Protokoll Nr. 11 brachte teilweise neue formell-rechtliche Bestimmungen der Konvention mit neuer Nummerierung, d.h. jetzt die Art. 19 bis 59, früher Art. 19-66.
Text der EMRK – deutsche Übersetzung Das Protokoll Nr. 11 wurde zum Anlass genommen, eine amtlich sprachlich überarbeitete Neufassung der Übersetzung der Konvention vorzulegen (BGBl. 2002), die zwischen den deutschsprachigen Ländern abgestimmt worden ist, sie betrifft auch die Art. 1-18. In EGMR-E wird für alle Übersetzungen nur diese Neufassung (BGBl. 2002) zugrunde gelegt. Um eine gegenwartsorientierte Lesart der Urteile zu erleichtern, werden im Vorspann auch die korrespondierenden Bestimmungen in der Neufassung angegeben, z.B.: Erschöpfung des innerstaatl. Rechtswegs Art. 26 (Art. 35 n.F.); Gerechte Entschädigung Art. 50 (Art. 41 n.F.).