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Folterverbot sowie Religions- und Gewissensfreiheit im Rechtsvergleich
Schriften des Österreichischen Instituts für Menschenrechte – Franz Matscher (Hrsg.)
The Prohibition of Torture and Freedom of Religion
and of Conscience – Comparative Aspects
Band 2 der Reihe • VIII, 192 Seiten, hardcover • ISBN 3-88357-083-4 • 1990 • € 35; US$ 40; £24; SFr. 68
Der 40. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 war Anlaß eines Symposiums in Wien, das ausgehend von den Art. 5 und 18 der Allgemeinen Erklärung eine Bestandsaufnahme aus rechtsvergleichender Sicht zum Ziel hatte.
Gliederung
Alois Mock, Wien
Entwicklung des Menschenrechtsschutzes in Europa
Margaret J. Anstee, Vienna
Statement on behalf of the Secretary-General of the U.N.
Kardinal Franz König, Wien
Religionsbekenntnis und Gewissensfreiheit
Brian Walsh, Dublin
Issues which arise in relation to freedom of conscience in national constitutional provisions
Franz Matscher, Wien
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit – Internationalrechtliche Aspekte
Jochen Abr. Frowein, Heidelberg
Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Strafe nach der Europäischen Menschenrechtskonvention
Marc J. Bossuyt, Antwerp
Two new regional conventions with respect to the prohibition of torture
Peter H. Kooijmans, Leiden
The ban on torture – Legal and socio-political problems
Joseph Voyame, Bern
Das UNO-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Felix Ermacora, Wien
Schlußreferat
Diskussion (Zusammenfassung)
Anhang: Konventionstexte
Religionsfreiheit und Katholische Kirche
Kardinal Franz König erläutert die neue Einstellung der Katholischen Kirche insbesondere im Lichte der Aussagen des II. Vatikanums zum Thema Religionsfreiheit.
Gewissensfreiheit und nationale Rechtsprechung
Brian Walsh zeichnet die historische Entwicklung nach und gibt Beispiele aus der höchstrichterlichen nationalen Rechtsprechung zu bestimmten Fallgruppen, u.a.: Konflikt zwischen medizinischer Versorgung und religiösem Bekenntnis / Polygamie / Werbung für den eigenen und Abwerbung vom fremden Glauben / Verfahren gegen Zeugen Jehovas / Beachtung der Religions- und Gewissensfreiheit im staatlichen Schulwesen / Wehrdienstverweigerung
aus Gewissensgründen. Zitiert und kommentiert wird Verfassungsrechtsprechung aus Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Irland, Japan, Österreich und den USA.
Internationalrechtliche Aspekte der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Franz Matscher vergleicht zunächst Text und zulässige Einschränkungen in Art. 18 der Allgemeinen Erklärung mit den entsprechenden Bestimmungen der Menschenrechtskonventionen in Europa, Amerika, Afrika und mit Art. 18 des UN-Paktes. Ausführlich wird die Straßburger Rechtsprechung der Konventionsorgane (Kommission und Gerichtshof für Menschenrechte) erläutert. Abschließend folgen Hinweise auf die KSZE Schlußdokumente.
Das Folterverbot in Art. 3 EMRK
Jochen Abr. Frowein kritisiert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Irland gegen Vereinigtes Königreich, soweit Folter verneint und nur unmenschliche Behandlung bejaht wurde. Weitere Themenkreise sind:
– Behandlung Inhaftierter, Begriff der ,,Isolationsfolter“
– Vorbeugende Maßnahmen, insbesondere das europaweit noch nicht garantierte Recht auf Zugang zu einem Verteidiger bereits in Polizeihaft
– Eigene Erfahrungen mit Besuchen bei Inhaftierten
– Gefahr der Verletzung von Art. 3 bei Auslieferung und Ausweisung.
Vergleich der Folterkonventionen in Europa, auf OAS- und UNO-Ebene
Marc Bossuyt vergleicht und kommentiert Besonderheiten der drei Konventionstexte:
– UNO-Folterkonvention vom 10. Dezember 1984, in Kraft seit 26. Juni 1987;
– Inter-Amerikanische Folterkonvention vom 9. Dezember 1985, in Kraft seit 28. Februar 1987;
– Europäische Folterkonvention vom 26. November 1987, in Kraft seit 1. Februar 1989.
Erfahrungen des UNO-Sonderberichterstatters über Folterfragen
Peter Kooijmans erörtert die rechtstheoretischen Grundlagen des Folterverbots