Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Band 2 enthält 46 Urteile aus den Jahren 1981 bis 1984

Deutschsprachige Sammlung • EGMR-E 2

Herausgegeben von Erika Engel und Norbert Paul Engel
Das Buch · XVI, 568 Seiten, hardcover · ISBN 978-3-88357-146-1 · 2009 · € 68,–; SFr. 108,–
Das Buch zusammen mit der CD-ROM · ISBN 978-3-88357-147-8 · 2009 · € 76,–; SFr. 120,–
Nur die CD-ROM · ISBN 978-3-88357-148-5 · 2009 · € 44,–; SFr. 70,–

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Das Konzept
Verfügbarkeit der Rechtsprechung durch wörtliche Übersetzung der maßstabsetzenden Urteile unter Verwendung einer einheitlichen Terminologie. Aus den Anfangsjahren (1961 bis 1987) werden alle Urteile in die Sammlung EGMR-E aufgenommen. Danach erfolgt eine Auswahl. Auslegungsgrundsätze, die bis heute fortwirken, sind über das Stichwortverzeichnis leicht auffindbar und werden im Text zusätzlich in den Amtssprachen wiedergegeben: siehe z.B. den Begriff der Konvention als „living instrument“ (1978, Fall Tyrer, S. 273) oder Grundsätze zum Beurteilungsspielraum (margin of appreciation / marge d’appréciation, 1971, Fall Ooms, De Wilde und Versyp, Belgische Landstreicher, S. 119)Begriff der Rechtsstaatlichkeit (prééminence du droit / rule of law), EGMR-E 1, S. 151, EGMR-E 2, S. 464.

Kostenfreier Zugang im Internet über www.EuGRZ.info
Die Übersetzung der in EGMR-E Bände 1 und 2 veröffentlichten Urteile wurde durch das Bundesministerium der Justiz, Berlin, gefördert. Der Verlag stellt den Inhalt der Bücher kostenfrei ins Internet, um die Überzeugung zu unterstreichen, dass mit öffentlichem Geld auch öffentlicher Zugang ermöglicht werden soll.


Das Buch und die CD-ROM
Die Internet-Version stimmt jeweils 1 : 1 mit dem Buch und der CD-ROM überein.

Text der EMRK
– Das Änderungsprotokoll Nr. 11 (Errichtung des ständigen Gerichtshofs ab 1998) brachte eine neue Nummerierung der Konvention für den formell-rechtlichen Teil, d.h. jetzt Art. 19 bis 59, früher Art. 19-66. – Die Nummerierung der Art. 1-18 (die materiell-rechtlichen Bestimmungen) wurde nicht verändert. – Das Protokoll Nr. 11 wurde zum Anlass genommen, eine amtlich sprachlich überarbeitete Neuübersetzung der Konvention vorzulegen (BGBl. 2002), die zwischen den deutschsprachigen Ländern abgestimmt wurde. – In EGMR-E wird für alle Übersetzungen nur diese Neufassung zugrunde gelegt. – Um eine gegenwartsorientierte Lesart der Urteile zu erleichtern, werden die korrespondieren Bestimmungen in der Neufassung in Klammern angegeben, z.B.: Gerechte Entschädigung Art. 50 (Art. 41 n.F.).


Urteilsübersetzung / Struktur
Eine ausführliche Überschrift im Inhaltsverzeichnis gewährleistet eine rasche Orientierung. Ein systematischer Vorspann im Innenteil schafft Klarheit über die Schwerpunkte der Entscheidung. Der Vorspann umfasst jeweils: – die technischen Daten (Beschwerde Nr., vollständiger Name des Falles, Fundstelle in der amtl. Sammlung); – die Angabe der relevanten Konventionsartikel; – das einschlägige innerstaatliche Recht; – das Ergebnis der Entscheidung. Komplexe Sachverhalte werden zusammengefasst, wörtliche Wiedergabe wird als Übersetzung kenntlich gemacht.

Der Anhang
– Richter des EGMR, amtierende und alle seit 1959 Liste der Urteile

– alphabetisch, nach Fall-Namen
– alphabetisch, nach Ländern mit Sachbezug

Kumulative Register
Das kumulative Zusammenfügen von Stichwortverzeichnis bzw. Gesetzesregister der Bände 1 und 2 lässt bereits jetzt die Dynamik der Sammlung für die inhaltliche Erschließung der Straßburger Rechtsprechung erkennen.